Kindeswohlgefährdung in Radevormwald: Hilfe
Kindeswohlgefährdung in Radevormwald erkennen: wichtige Warnzeichen, Notrufnummern und Jugendämter für elf Städte im Überblick. Jetzt informieren.
- Kindeswohlgefährdung erkennen und einordnen
- Warnzeichen von Gewalt und Vernachlässigung
- Jugendämter und Kinderschutzstellen im Überblick
- Richtig handeln bei einem Verdacht
- Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien
Kindeswohlgefährdung erkennen und einordnen
TL;DR: Kindeswohlgefährdung kann körperlich, seelisch, sexuell oder durch Vernachlässigung entstehen. Niemand muss einen Verdacht selbst beweisen. Jugendämter prüfen Hinweise. Bei unmittelbarer Gefahr gelten 110 oder 112. Dieser Überblick nennt offizielle Ansprechpartner für elf Städte im Bergischen Land.
Ein Kind wirkt plötzlich ängstlich. Es erzählt von Schlägen. Ein Kleinkind ist regelmäßig allein. Die Kleidung bleibt über längere Zeit stark verschmutzt. Ein Jugendlicher berichtet von sexualisierter Gewalt. Auch Nachbarn können Situationen beobachten, die sie beunruhigen.
Doch wann wird aus einer schwierigen Familiensituation eine Kindeswohlgefährdung? Und wer hilft, wenn die Sorge im Bergischen Land entsteht?
Für BERGISCH BEWEGT haben wir die Ansprechpartner für Wuppertal, Velbert, Solingen, Remscheid, Mettmann, Hattingen, Heiligenhaus, Wermelskirchen, Radevormwald, Hückeswagen und Bergisch Gladbach zusammengestellt. Stand der Angaben: 4. September 2026.

Warnzeichen von Gewalt und Vernachlässigung
Körperliche Gewalt ist eine Kindeswohlgefährdung
Die deutlichste Form ist körperliche Misshandlung. Dazu gehören Schlagen, Treten, Würgen, Verbrennen und heftiges Schütteln kleiner Kinder. Auch Verletzungen durch Gegenstände oder andere körperliche Übergriffe sind ernst zu nehmen.
Wiederkehrende Verletzungen können ein Warnsignal sein. Das gilt besonders, wenn Erklärungen wenig plausibel wirken oder sich widersprechen. Eine einzelne Beobachtung beweist allerdings noch keine Gefährdung. Sie kann trotzdem Anlass sein, fachlichen Rat einzuholen.
Seelische Gewalt bleibt oft unsichtbar
Kinder müssen keine sichtbaren Verletzungen haben, damit ihr Wohl gefährdet ist. Dauerhaftes Erniedrigen, Beschimpfen, Bedrohen und Einschüchtern können die seelische Entwicklung erheblich belasten.
Auch Ablehnung, Isolation oder extreme Kontrolle können eine Form seelischer Gewalt sein. Die Stadt Velbert nennt ausdrücklich sowohl körperliche als auch seelische Gewalt als mögliche Formen der Kindeswohlgefährdung.
Wichtig ist die Dauer und Intensität. Ein Streit, eine ungeduldige Reaktion oder eine einzelne schlechte Entscheidung machen eine Familie nicht automatisch gefährlich. Entscheidend ist, ob ein Kind wiederholt und erheblich belastet oder bedroht wird.
Vernachlässigung betrifft Grundbedürfnisse
Nicht jede ungeputzte Wohnung bedeutet Vernachlässigung. Eine vergessene Brotdose ist ebenfalls kein ausreichender Beleg. Problematisch wird es, wenn grundlegende Bedürfnisse anhaltend oder erheblich nicht erfüllt werden.
Mögliche Hinweise sind fehlendes Essen oder Trinken, unzureichende medizinische Versorgung und eine fehlende altersgerechte Aufsicht. Auch dauerhaft ungeeignete Wohnverhältnisse, gesundheitlich relevante mangelnde Hygiene oder fehlender Schutz vor bekannten Gefahren können eine Rolle spielen.
Das Jugendamt Velbert nennt außerdem die Vernachlässigung von Pflege, Aufsicht sowie sozialen und emotionalen Grundbedürfnissen als mögliche Gefährdungsformen. Finanzielle Armut allein ist dagegen keine Kindeswohlgefährdung. Entscheidend ist, ob das Kind dadurch konkret und erheblich gefährdet wird.
Bei sexualisierter Gewalt sollte man zuhören, nicht verhören und keine Antworten vorgeben. Niemand sollte versprechen, das Gesagte geheim zu halten. Eine möglicherweise beschuldigte Person sollte nicht vorschnell selbst konfrontiert werden. Jugendamt und spezialisierte Beratungsstellen können das weitere Vorgehen begleiten.
Jugendämter und Kinderschutzstellen im Überblick
Das Gesetz nennt keine einfache Regel wie „drei Auffälligkeiten gleich Kindeswohlgefährdung“. Nach § 1666 BGB kommt es auf die konkrete Situation an. Gefährdet ist das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes, wenn Eltern die Gefahr nicht abwenden können oder nicht bereit dazu sind.
Erhält ein Jugendamt gewichtige Hinweise, muss es das Risiko nach § 8a SGB VIII gemeinsam mit Fachkräften einschätzen. Soweit der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird, werden Eltern sowie das Kind oder der Jugendliche einbezogen.
Auch häusliche Gewalt zwischen Erwachsenen kann Kinder gefährden. Sie müssen nicht selbst geschlagen werden. Das regelmäßige Miterleben von Gewalt kann ihre psychische Entwicklung erheblich beeinträchtigen.
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Offizielle Ansprechpartner in elf Städten
Wuppertal, Velbert und Solingen
In Wuppertal nimmt der Kinderschutzdienst Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen entgegen. Erreichbar ist er montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter 0202 563-3553. Die E-Mail-Adresse lautet kinderschutzdienst@stadt.wuppertal.de. Zusätzlich gibt es die Kinderschutzstelle unter 0202 563-2154 und die Jugendschutzstelle unter 0202 500168.
Velbert hat eine eigene Nummer für Kindeswohlgefährdungen: 0160 96814856. Im Tagesdienst ist der Jugendhilfedienst unter 02051 26-2924 erreichbar. Das Sekretariat erreichen Ratsuchende unter 02051 26-2945, per E-Mail unter jugendhilfedienst@velbert.de.
In Solingen ist die Fachstelle Kinderschutz des Jugendamtes unter 0212 290-5394 erreichbar. Der Allgemeine Soziale Dienst ist für das Kinderschutzverfahren zuständig. Zusätzlich bietet das Diakonische Werk Solingen fachliche Beratung unter 0176 92179041 an.
Remscheid, Mettmann und Hattingen
Der Allgemeine Sozialdienst Remscheid ist bei Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und anderen Gefährdungen zuständig. Die Tagesbereitschaft erreicht man unter 02191 16-3944. Nach 16 Uhr, freitags nach 12 Uhr und am Wochenende ist der Bereitschaftsdienst über die Feuerwehrleitstelle unter 02191 16-2400 erreichbar.
In Mettmann gibt es die zentrale Kinderschutznummer 02104 980-633. Der Kommunale Sozialdienst ist montags bis mittwochs von 9 bis 15:30 Uhr, donnerstags von 9 bis 17:30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.
Der Allgemeine Soziale Dienst Hattingen nennt für Not- und Krisensituationen die Nummer 02324 204-4242. Die Zeiten sind montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten helfen Polizeileitstelle 02324 9166-2200 und Feuerwehrleitstelle 02324 59090 weiter.
Heiligenhaus, Wermelskirchen und Radevormwald
In Heiligenhaus ist die Jugendhilfe zuständig. Die Fachbereichsleitung ist unter 02056 13-298 erreichbar. Für die Kinderschutzfachkraft wird die Nummer 02056 13-296 geführt. Die Zentrale der Stadt erreicht man unter 02056 13-0.
Wermelskirchen verweist auf den Allgemeinen Sozialen Dienst beziehungsweise das Sachgebiet Erzieherische Hilfen. Die Geschäftsstelle des Jugendamtes ist unter 02196 710-511 sowie per E-Mail unter jugendamt@wermelskirchen.de erreichbar.
Radevormwald besitzt ein eigenes Jugendamt. Das Amt für Jugend und Bildung ist unter der Zentrale 02195 6060 und per E-Mail unter jugendamt@radevormwald.de erreichbar. Die Teamleitung des Pädagogischen Dienstes ist unter 02195 68045-76 angegeben.
Hückeswagen und Bergisch Gladbach
Für Hückeswagen ist das Jugendamt des Oberbergischen Kreises zuständig. Das Regionalteam Hückeswagen/Marienheide nennt für Mitteilungen über eine mögliche Gefährdung eines Kindes die Nummer 02261 88-5200. Die Teamleitung ist unter 02261 88-5215 erreichbar. Zusätzlich gibt es eine DRK-Kinderschutzberatung für Eltern, Nachbarn, Verwandte, Lehrkräfte und andere Bezugspersonen.
In Bergisch Gladbach hilft das Kinderschutztelefon des Jugendamtes unter 02202 14-2955. Die E-Mail-Adresse lautet kinderschutz@stadt-gl.de. Auch Kinder und Jugendliche können sich dort ohne Wissen ihrer Eltern melden.
| Stadt | Ansprechpartner und Telefonnummer |
|---|---|
| Wuppertal | Kinderschutzdienst: 0202 563-3553 |
| Velbert | Kindeswohlgefährdung: 0160 96814856 |
| Solingen | Fachstelle Kinderschutz: 0212 290-5394 |
| Remscheid | Tagesbereitschaft ASD: 02191 16-3944 |
| Mettmann | Kinderschutz: 02104 980-633 |
| Hattingen | ASD-Krisendienst: 02324 204-4242 |
| Heiligenhaus | Jugendhilfe: 02056 13-298 |
| Wermelskirchen | Jugendamt: 02196 710-511 |
| Radevormwald | Jugendamt: 02195 6060 |
| Hückeswagen | Kreisjugendamt: 02261 88-5200 |
| Bergisch Gladbach | Kinderschutztelefon: 02202 14-2955 |
Bei unmittelbarer Gefahr gilt überall: Polizei 110 oder Rettungsdienst und Feuerwehr 112.
Richtig handeln bei einem Verdacht
Beobachtungen konkret schildern
Wer eine Meldung macht, braucht keine fertige Ermittlungsakte. Hilfreich sind Name und Alter des Kindes, soweit bekannt, sowie Adresse oder Aufenthaltsort. Wichtig sind außerdem konkrete Beobachtungen, Aussagen des Kindes, Zeitpunkte und Häufigkeit.
Auch sichtbare Verletzungen, weitere Kinder im Haushalt und eine aktuelle Gefahr sollten genannt werden. Beobachtungen und Vermutungen sollten getrennt bleiben. Besser ist: „Ich habe das fünfjährige Kind am Dienstag um 22 Uhr allein vor dem Haus gesehen.“ Weniger hilfreich ist: „Die Eltern kümmern sich nie.“
Bei sexualisierter Gewalt besonders vorsichtig vorgehen
Wenn ein Kind von sexualisierter Gewalt erzählt, sollte die erwachsene Person ruhig zuhören. Nachfragen dürfen nicht suggestiv sein. Das Kind braucht die klare Botschaft, dass es keine Schuld trägt und Hilfe bekommt.
Gleichzeitig sollte niemand eine absolute Geheimhaltung versprechen. Bei möglicher Gefahr durch eine Person aus dem direkten Umfeld kann eine direkte Konfrontation die Situation verschärfen. Eine Kinderschutzfachstelle oder das Jugendamt kann das weitere Vorgehen koordinieren.

Vorteile & Nachteile auf einen Blick
Vorteile
- Fachkräfte prüfen die Situation professionell.
- Eine Meldung kann frühzeitig Schutz und Hilfe ermöglichen.
- Auch unsichere Beobachtungen dürfen angesprochen werden.
Nachteile
- Eine Meldung kann für Familien belastend sein.
- Unvollständige oder unklare Angaben erschweren die Einschätzung.
Checkliste für die Praxis
- Konkrete Beobachtungen und Aussagen notieren.
- Ort, Zeitpunkt und Häufigkeit nennen.
- Bei schwerer Gewalt nicht vorschnell konfrontieren.
- Bei akuter Gefahr sofort 110 oder 112 wählen.
Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien
Eine schwierige Familiensituation ist nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung. Eltern dürfen Fehler machen. Kinder dürfen sich schmutzig machen. Geschwister dürfen streiten. Jugendliche dürfen auf ihre Eltern wütend sein. Auch Armut allein bedeutet keine Gefährdung.
Entscheidend ist, ob die körperliche, geistige oder seelische Entwicklung ernsthaft gefährdet ist. Diese Einschätzung müssen Nachbarn, Lehrkräfte und Angehörige nicht selbst treffen. Dafür gibt es Jugendämter und Kinderschutzfachkräfte.
Kinder und Jugendliche können selbst Hilfe suchen. Die Nummer gegen Kummer ist unter 116 111 anonym und kostenlos erreichbar. Eltern können sich an das Elterntelefon unter 0800 1110550 wenden. Bei sexualisierter Gewalt hilft das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 2255530.
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Häufige Fragen
Muss ich sicher sein, bevor ich das Jugendamt anrufe?
Nein. Privatpersonen müssen keine eigene Untersuchung durchführen und keine Beweise sammeln. Wer konkrete Beobachtungen gemacht hat oder durch eine Aussage eines Kindes beunruhigt ist, kann das Jugendamt kontaktieren. Fachkräfte prüfen die Hinweise und schätzen die Situation ein. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass eine Gefährdung festgestellt wird. Sie ist zunächst ein Anlass für eine fachliche Prüfung.
Muss das Jugendamt ein Kind sofort aus der Familie nehmen?
Nein. Üblicherweise beginnt der Kinderschutz mit einer Gefährdungseinschätzung. Dabei können Eltern, Kinder, Schulen, Kitas, Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen einbezogen werden. Das Jugendamt kann Hilfen anbieten und Schutzmaßnahmen organisieren. Eine Inobhutnahme kommt insbesondere dann infrage, wenn ein Kind unmittelbar geschützt werden muss. Maßgeblich ist immer die konkrete Situation.
Soll ich bei einem Verdacht zuerst mit den Eltern sprechen?
Das hängt von der Situation ab. Bei allgemeinen Erziehungsproblemen kann ein ruhiges Gespräch sinnvoll sein. Bei Verdacht auf schwere Gewalt, sexualisierte Gewalt, massive Vernachlässigung oder eine akute Gefahr sollte die möglicherweise verantwortliche Person jedoch nicht automatisch zuerst konfrontiert werden. Das Kind könnte dadurch zusätzlich unter Druck geraten. Eine vorherige Beratung beim Jugendamt ist dann der sicherere Weg.
Welche Notrufnummer gilt bei unmittelbarer Gefahr?
Bei unmittelbarer Gefahr gilt überall in den elf genannten Städten die Polizei unter 110. Wenn schnelle medizinische Hilfe oder die Feuerwehr benötigt wird, ist 112 richtig. Das gilt bei aktueller Gewalt, schweren Verletzungen oder einer anderen Situation, in der ein Kind sofort geschützt werden muss. In solchen Fällen sollte nicht erst nach einer zuständigen Verwaltung oder Fachstelle gesucht werden.
Zielgruppen im Blick
Perspektive für 20–40 Jahre
Jüngere Erwachsene begegnen Sorgen um Kinder oft im Freundeskreis, in der Nachbarschaft oder über soziale Medien. Wichtig ist, konkrete Beobachtungen festzuhalten und nicht öffentlich über eine Familie zu spekulieren. Das Jugendamt kann auch dann kontaktiert werden, wenn noch Unsicherheit besteht.
Perspektive für 40–60 Jahre
In dieser Lebensphase entstehen Hinweise häufig durch Schule, Verein, Arbeitsplatz oder das eigene Umfeld. Wer regelmäßig Kontakt zu einer Familie hat, sollte Veränderungen aufmerksam, aber respektvoll ansprechen. Bei Gewalt oder sexualisiertem Missbrauch ist fachliche Beratung wichtiger als eine direkte Konfrontation.
Perspektive ab 60
Großeltern, Nachbarn und langjährige Bekannte erkennen Veränderungen oft früh. Sie müssen keine rechtliche Bewertung vornehmen. Eine sachliche Schilderung beim Jugendamt genügt. Bei akuter Gefahr zählt jedoch ausschließlich schnelles Handeln über 110 oder 112.
Fazit: Kinderschutz beginnt beim Hinschauen
Kindeswohlgefährdung kann körperlich, seelisch, sexuell oder durch Vernachlässigung entstehen. Sie beginnt nicht erst bei sichtbaren Verletzungen. Gleichzeitig ist nicht jede schwierige Familie automatisch eine gefährliche Familie.
Wer sich ernsthaft sorgt, muss nicht beweisen können, dass eine Gefährdung vorliegt. Der Satz „Ich habe etwas beobachtet und weiß nicht, wie ich es einordnen soll“ kann der richtige erste Schritt sein.
Die Jugendämter im Bergischen Land sind dafür da, Hinweise zu prüfen, Familien zu unterstützen und Kinder zu schützen. Bei unmittelbarer Bedrohung gilt jedoch: Nicht abwarten, nicht weiter recherchieren, sondern 110 oder 112 wählen.
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